Mit umlagefähigen Energieeffizienzmaßnahmen zur ESG-konformen Immobilie
Nachhaltiges Investieren und die Bestandsoptimierung nach ESG-Kriterien liegen aktuell im Fokus der Immobilienbranche. Die Kosten für Energieeffizienzmaßnahmen können dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieter*innen umgelegt werden. Erfahren Sie wie in diesem Artikel.
In Sachen Nachhaltigkeit rückt die Immobilienbranche nicht ohne Grund immer mehr in den Fokus: hier wird ein Großteil an Ressourcen verbraucht, CO2-Emissionen in großen Mengen freigesetzt – entsprechend hoch ist das Einsparpotential. Viele Investoren und Fondeigentümer träumen daher vom grünen Immobilienportfolio: nachhaltige Neu- und Bestandsgebäude mit ausgezeichneten ESG-Ratings.
Welche Vorteile bringt eine ESG-konforme Immobilie?
Wer seine Immobilie entsprechend der ESG-Faktoren optimiert, kommt mittelfristig den Anforderungen seiner Mieter nach, spart CO2-Steuern ein und profitiert langfristig von einer Wertsteigerung. Denn zum einen fordern immer mehr Mieter aufgrund steigender Nebenkostenabrechnungen Energiesparmaßnahmen aktiv ein. Auf der anderen Seite wurde mit der EU-Taxonomie ein Grundstein gelegt, private Investoren zu motivieren, die gesetzten Klimaziele anzugehen. Und: ab 2023 plant der Bund ein Stufenmodell, nach dem die Kosten für CO2-Emissionen abhängig von der relativen Höhe auf Vermietende und Mietende aufgeteilt wird. Je höher die CO2-Ausstöße eines Gebäudes pro Quadratmeter, desto höher der finanzielle Anteil der vermietenden Partei. Wer also bereits jetzt anfängt, die eigene Immobilie emissionsärmer zu gestalten, spart nicht nur absolut CO2-Emissionen ein, sondern verringert auch den Anteil der zu zahlenden CO2-Steuer.
Was sind die ESG-Kriterien?
Die ESG-Kriterien dienen als Richtlinie und Orientierung für die Bewertung nachhaltiger Immobilien und umfassen die Aspekte Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Hinter dem Bereich Umwelt verbergen sich Themen wie erneuerbare Energien und der effiziente Umgang mit Energien und Rohstoffen. Hierzu zählen also auch Maßnahmen zur Steigerung der Wärmeeffizienz, wie die intelligenten Thermostate von vilisto.
Wer trägt die Kosten für Energieeffizienzmaßnahmen im Immobiliensektor?
Vor allem in Hinblick auf Wärmeeffizienzmaßnahmen kommt es in einem Vermieter-Mieterverhältnis oft zum sogenannten ‚Nutzer-Investor-Dilemma‘ – nämlich immer dann, wenn Immobilien kalt vermietet werden. Da in diesem Fall die Kosten für Heizenergie von den Mieter*innen getragen werden, profitieren auch diese und nicht die Vermieter*innen von Investitionen in Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken sollen. Im Beispiel von vilisto werden so zwar Heizkosten in Höhe von ca. 20-30% eingespart, diese Einsparung macht sich zunächst monetär jedoch nur bei der mietenden Partei bemerkbar. Damit auch die vermietende Partei einen Kapitalrückfluss realisieren kann, ist die Umlagefähigkeit der Kosten bedeutsam. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Nach welchen Kriterien kann ich Energieeeffizienzmaßnahmen auf die Mieter*innen umlegen?
Ob die Kosten für Energieeffizeinmaßnahmen im Bereich des Wärmemangements auf die Mieter*innen umgelegt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu haben wir die juristische Einschätzung eines Rechtsanwalts und Spezialisten im Energierecht eingeholt.
Relativ einfach gestaltet es sich, wenn in der Immobilie nur eine einzige Mietpartei untergebracht ist oder der Mietvertrag eine ‚grüne Klausel‘ enthält. Bei der umgangssprachlichen ‚grünen Klausel’ handelt es sich um eine Vertragskomponente, die Modernisierungen und Investitionen, die dem Klimaschutz und dem Energiesparen dienen, pauschal umlagefähig macht. Es wird empfohlen, diese Klausel bei Neuvermietungen stets in Mietverträge zu inkludieren.
Aber auch bei bestehenden Mietverträgen und auch bei mehreren Mietparteien gibt es Möglichkeiten, die Kosten etwa für den Einsatz der intelligenten Thermostate von vilisto umzulegen. Dazu lohnt sich ein genauerer Blick in die Vertragsdetails. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Umlagefähigkeit unserer Maßnahme in Ihrem Gebäude. Kontaktieren Sie uns!
Welche Kosten für Energiesparmaßnahmen können auf die Mieter*innen umgelegt werden?
Umlagefähig sind in den oben genannten Fällen grundsätzlich alle Kosten für die Hardware, Serviceleistungen sowie für die Installation. Geringinvestive Maßnahmen wie die digitalen, selbstlernenden Thermostaten von vilisto rentieren sich so schnell und sind ein Gewinn für Vermieter*innen und Mieter*innen.
Sie sind Vermieter und fragen Sich, ob sich der Einsatz von vilisto Thermostaten in Ihrem Gebäude lohnt? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und Einsparanalyse!